Elternzeit-Planer — Anmeldefrist, Kündigungsschutz und Zeitraum berechnen
Geplanten Beginn der Elternzeit eingeben — der Planer zeigt die gesetzliche Anmeldefrist beim Arbeitgeber, den Start des besonderen Kündigungsschutzes und die verbleibenden Tage bis zur Frist.
Angaben zur Elternzeit
Geplanten Beginn eingeben und Zeitraum wählen — Anmeldefrist und Kündigungsschutz-Start werden automatisch berechnet.
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Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 BEEG (Anmeldefrist 7 bzw. 13 Wochen vor Beginn, Schriftform nach § 126 BGB — eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur, E-Mail allein reicht nicht). § 18 BEEG (Kündigungsschutz ab 8 Wochen vor dem beantragten Beginn).
Über dieses Werkzeug
Elternzeit steht jedem Elternteil bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes zu (§ 15 BEEG), maximal 3 Jahre je Elternteil und Kind. Bis zu 24 Monate davon können mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen werden (§ 15 Abs. 3 BEEG) — dafür gilt die längere 13-Wochen-Anmeldefrist. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Planer nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Keine Aufteilung der Elternzeit zwischen beiden Elternteilen — das klären Eltern individuell mit dem Arbeitgeber.
- Keine Teilzeit-während-Elternzeit-Regelung (§ 15 Abs. 4–7 BEEG) — nur Anmeldefrist und Zeitraum werden berechnet.
- Kein Elterngeld-Betrag — dafür gibt es den separaten Elterngeld-Rechner unter elterngeld.kukanilea.de.
- Die Übertragbarkeit von bis zu 24 Monaten auf die Zeit zwischen 3. und 8. Geburtstag setzt die Zustimmung des Arbeitgebers voraus (§ 15 Abs. 3 BEEG) — nicht automatisch gewährt.
- Die Anmeldung selbst muss in Schriftform erfolgen (§ 126 BGB) — eine E-Mail allein genügt nicht.
Dieser Planer ersetzt keine Rechtsberatung. Details zu Teilzeit während der Elternzeit und zur Aufteilung zwischen den Eltern bitte beim Arbeitgeber bzw. bei der Familienkasse klären.